Hans-Peter Storz hakt im Justizministerium nach
Bis zu neun Monate müssen Bürger warten, bis das zentrale Grundbuchamt in Villingen-Schwenningen Änderungen in den Eigentumsverhältnissen an Grundstücken amtlich dokumentiert hat. Für die betroffenen Bürger sind diese Wartezeiten ein Ärgernis. In manchen Fällen bleibt es nicht dabei, es können auch handfeste wirtschaftliche Nachteile entstehen. Der Aktenberg in Villingen-Schwenningen hat den Singener Landtagsabgeordneten Hans-Peter Storz (SPD) schon mehrfach beschäftigt. Die Klagen der betroffenen Bürger nimmt der Parlamentarier zum Anlass, erneut beim Justizministerium nachzuhaken und auf Maßnahmen gegen den Eintragungsstau im Grundbuch zu drängen. Er zitiert als Begründung die Aussage eines betroffenen älteren Ehepaars aus Singen: „Mein Mann und ich wollen die geänderte Eintragung im Grundbuch noch erleben.“
Im vergangenen Herbst zählte das Grundbuchamt Villingen-Schwenningen 5267 offene Verfahren. Auf jeden Sachbearbeiter entfielen 375 unerledigte Vorgänge, geht aus einem Bericht des Justizministerium an den Landtag hervor. Doch nicht in jedem Fall sei das Grundbuchamt für die Wartezeit verantwortlich. Manche Fälle könnten erst dann abgeschlossen werden, wenn die Betroffenen fehlende Unterlagen abliefern. Das Land habe auf die hohe Belastung reagiert. Zusätzliches Personal soll helfen den Bearbeitungsstau abzubauen, berichtet Storz über die Bemühungen innerhalb der Justiz. So wurde das Personal in Villingen-Schwenningen Anfang 2015 von 29 auf 36 Stellen aufgestockt.
Überlastete Grundbuchämter könnten sich nachteilig für einen Wirtschaftsstandort auswirken, weiß Storz. Er hat in einem weiteren Abgeordnetenbrief Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) aufgefordert, zusätzliche Maßnahmen gegen die aktuelle Überlastung des für den Kreis Konstanz zuständigen Grundbuchamts in Villingen-Schwenningen zu ergreifen und insbesondere nach Wegen zu suchen, wie die zahlreichen Altfälle abgebaut werden können.
Storz listet in seinem Schreiben an den Minister die Nachteile auf, die sich durch verzögerte Eintragungen ergeben: So bleiben Grundstückseigentümer an die bestehende Gebäudeversicherung gebunden und müssen möglicherweise höhere Prämien bezahlen. Neue Eigentümer können erst nach einer Eintragung ins Grundbuch rechtsverbindliche Mietverträge abschließen. Lange Bearbeitungszeiten im Erbfall erschweren es, die ererbte Immobilie rasch weiter zu verkaufen. In dem Bericht verweise das Ministerium zwar darauf, dass der Bearbeitungsstau hauptsächlich nicht eilbedürftige Fälle umfasse, bei denen die Rechtsposition des Eigentümers nicht beeinträchtigt werde. Aufgrund der Bürgerbeschwerden, die bei ihm eingegangen sind, äußert Storz jedoch Zweifel an dieser Einschätzung.