Mietpreisbremse kommt
Der Mieterhöhungsdruck auf Mieter in Singen und Rielasingen-Worblingen wird abnehmen. In beiden Gemeinden sinkt die gesetzliche Höchstgrenze für Mieterhöhungen, berichtet der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD). Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nur noch um maximal 15 Prozent steigen. Bislang gilt noch ein Limit von 20 Prozent. „Auf diese Regelung warten Wohnungsmieter schon lange“, begrüßt Storz die Neuregelung. (Bild: Ines Peters - www.pixelio.de)
Die Landesregierung habe eine entsprechende Rechtsverordnung nach einer Anhörung der Kommunen und der Verbände jetzt beschlossen, so Storz. Die Verordnung wird zum 1. Juli 2015 in Kraft treten. Im Mietrechtsänderungsgesetz habe der Bund den Ländern die Möglichkeit gegeben, in einer Verordnung die Gebiete zu bestimmen, in denen diese niedrigere Kappungsgrenze für Mieterhöhungen gelten soll. Dies setze die Regierung nun um.
In Vorbereitung sei zudem die Umsetzung der Mietpreisbremse, die ebenfalls in Singen und Rielasingen-Worblingen gelten soll. Denn nach einer Erhebung des Landes sei in beiden Kommunen die Wohnraumversorgung der Bevölkerung gefährdet. „Wer derzeit eine Mietwohnung sucht, weiß dass das stimmt,“ sagt der Abgeordnete. Die Mietpreisbremse betreffe neue Mietverträge in bestehenden Wohngebäuden. Nach einem Mieterwechsel dürfe die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete in den jeweiligen Gemeinden liegen. Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass die Mietpreisbremse den Wohnungsneubau nicht behindere.
Bis die Mietpreisbremse in der Region greife, vergehen noch einige Wochen, beschreibt Storz den weiteren Fahrplan. Bis zum 10. August haben die betroffenen Kommunen Zeit zur Stellungnahme, bevor die Landesregierung die Rechtsverordnung endgültig beschließen werde.
Diese mietrechtlichen Verordnungen seien Teil eines wohnungspolitischen Aktionsprogramms des Landes. „Wir haben der Landesregierung mehr Mittel für den sozialen Mietwohnungsbau genehmigt,“ sagt Hans-Peter Storz. „Der Bedarf dafür ist groß.“
Änderungen ergeben sich auch , wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Ab Juli darf der Käufer erst nach einer Frist von fünf Jahren auf Eigenbedarf berufen und den Mietern kündigen. Diese Frist betrage derzeit nur drei Jahre, so Storz.