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Solarparks: Schnellere Genehmigungen erfordern anderes Baurecht

Veröffentlicht am 01.12.2022 in Landespolitik

Bund und Land arbeiten daran, damit Solarparks, also Photovoltaikanlagen auf freien Flächen schneller genehmigt werden können. Doch bis die verschiedenen Vorschläge zur Beschleunigung der Verwaltungsverfahren greifen, kann es dauern, sagt der Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD). Weil es zwei Jahre gehen soll, bis der geplante Solarpark im Singener Ortsteil Böhringen sauberen Strom in die Netze einspeisen kann, hatte Storz die Landesregierung gefragt, wie diese Verfahren schneller werden können. Denn, so klagt der Abgeordnete: „Mir geht das alles zu langsam.“

Land hat Ideen, aber keine konkreten Gesetzentwürfe

Mittlerweile hat Storz auf seinen Antrag hin eine Antwort von der für das Baurecht zuständigen Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi  erhalten. Das Ministerium zählt eine Reihe von Ideen auf, wie Genehmigungsverfahren wirklich schneller werden können. Der Haken daran: „Keine der Ideen ist im konkreten Gesetzgebungsverfahren Es wird nur geprüft und angeregt,“ fasst Storz zusammen. Anstelle von konkreten Gesetzentwürfen, die die Landesregierung in den Bundesrat einbringen könnte, gibt es Briefe vom Land an den Bund. „Seit über zehn Jahren spricht die grün geführte Landesregierung vom Ausbau der erneuerbaren Energiequellen,“ so Storz. Nach dieser langen Regierungszeit dürfen die Bürgerinnen und Bürger mehr konkrete Konzepte erwarten als Prüfaufträge, so Storz, zumal im Sommer ein Bundesgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien auf der Tagesordnung von Bundestag und Bundesrat standen.

Unterschiedliche Zuständigkeiten von Bund und Land

Eines der Probleme liege in den unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Wesentliche Schritte zur Verfahrensbeschleunigung müssten im Baurecht vorgenommen werden. Das ist Bundessache. Ein besonders wirksamer Vorschlag wäre es, ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaik einzuführen. Wenn die Solarparks in die Liste der sogenannten privilegierten Planungsvorhaben im Außenbereich aufgenommen würden, könnte sogar das Bebauungsplanverfahren entfallen.

Solarparks sind in Landschaftsschutzgebieten nicht zulässig

Während Windkraftanlagen sogar in Landschaftsschutzgebieten zulässig sind, gelte dies noch nicht für die Solarparks, schreibt die Ministerin. Daher habe das Umweltministerium Baden-Württemberg die Öffnung dieser Gebiete auch für Freiflächen PV angeregt. Entscheiden müsse auch hier der Bund.

Energieanlagen für Erneuerbare dürfen in regionalen Grünzügen errichtet werden

Landesrechtlich seien einige Voraussetzungen geschaffen worden, dass Standorte für erneuerbare Energien auch in den sogenannten regionalen Grünzügen liegen können. Dazu wurde erst Anfang November das Landesplanungsgesetz geändert. Außerdem müssten alle Regionalverbände mindestens zwei Prozent der Landesfläche als Standorte für erneuerbare Energien ausweisen.

Solarpark Böhringen wird von Neuregelungen nicht profitieren

Alle Vorschläge des Landes hätten eines gemeinsam, bedauert Storz. „Davon kommt der Solarpark in Böhringen nicht schneller.“ Über den Antrag des Abgeordneten und die Stellungnahme der Landesregierung wird in den zuständigen Ausschüssen des Landtags beraten. „Wir werden die Regierung dazu drängen, dass sie jede Möglichkeit für schnellere Genehmigungen ausschöpft,“ kündigte Storz als Linie für Debatte an.

Zur Landtagsdrucksache:

 

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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