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Gäubahn-Ausbau zielstrebig weiter planen

Veröffentlicht am 15.01.2016 in Landespolitik

Als gute Nachricht für Bahnfahrer aus dem Kreis Konstanz bezeichnete der Singener Landtagsabgeordnete Hans-Peter Storz (SPD) die Einleitung des ersten Planfeststellungsverfahrens zum zweigleisigen Ausbau der Gäubahn. Knapp 70 Jahre nach der Demontage des zweiten Gleises werde damit die Voraussetzung die Wiederherstellung einer leistungsfähigen Bahninfrastruktur geschaffen. „Die Bahn steht jedoch in der Pflicht, „weitere Planungsschritte zielstrebig“ voranzubringen, erklärte Storz.

Ziel des Genehmigungsverfahrens ist es, für einen zweigleisigen Abschnitt zwischen Horb und Neckarshausen die Baugenehmigung, den sogenannten Planfeststellungsbeschluss, zu erhalten. Für eine wirksame Reisezeitverkürzung zwischen Zürich über Singen und Stuttgart müssen jedoch weitere Abschnitte ein zweites Gleis erhalten. Storz fordert vor allem von der Bahn, die Ausbauplanung weiterer Abschnitte vorzubereiten. „Das Planfeststellungsverfahren wird über ein Jahr dauern. Diese Zeit müssen wir nutzen.“

Die Landesregierung Baden-Württembergs unterstütze den Gäubahn-Ausbau, indem sie die Planungskosten für den Bauabschnitt bei Horb vorfinanziert habe. Außerdem habe die Landesregierung ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das nach den besten Konzepten für einen wirtschaftlichen Ausbau weiterer Gleisabschnitte suchen soll. „Ich habe heute Verkehrsminister Winfried Hermann gebeten, mich über den Bearbeitungsstand und die Ergebnisse des Gutachtens zu informieren,“ berichtet Storz.

Storz begrüßt die der Interessensverband Gäubahn die Tatsache, dass die Planunterlagen die verkehrliche Bedeutung der Gäubahn herausstellen. „Das sind wichtige Argumente auch für unsere Region.“ Allerdings werden Bahnfahrer weiter Geduld haben müssen. Selbst bei günstigem Verlauf des Planverfahrens, sei ein Baubeginn vor 2019 nicht realistisch.

Zuständig für das Planfeststellungsverfahren ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Die Planunterlagen können hier online eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt2/Ref24/Seiten/Gaeubahn.aspx.

Bis zum 25. Februar können betroffene Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange Stellung zum Planentwurf nehmen. Diese werden dann ausgewertet und in einem öffentlichen Erörterungstermin diskutiert.

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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