SPD Stadtverband Stockach

- nahbar, sozial, für euch da -

Sicher fühlen, sicher sein.

Veröffentlicht am 19.01.2016 in Landespolitik

Wer Angst hat, Opfer eines Verbrechens zu werden, kann sich nicht frei im öffentlichen Raum bewegen. Daher müssen alle Bürger auf unseren Straßen und Plätzen nicht nur sicher sein, sie müssen sich auch sicher fühlen können. Die SPD-Landtagsfraktion hat in einer "Reutlinger Erklärung" dargelegt, mit welchen Maßnahmen sie öffentliche Sicherheit erhalten und fördern will. Die SPD will einen handlungsfähigen, starken Staat, der Bildung und Integration fördert und Sicherheit für alle Einwohner garantiert.

Reutlinger Erklärung

Aus den abscheulichen Vorfällen am Silvesterabend in Köln müssen, auch in unserem Land, rasch Konsequenzen gezogen werden, ohne dabei in Aktionismus oder Symbolpolitik zu verfallen. Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt und unterstützt deshalb die von der Großen Koalition im Bund und die von Grün-Rot im Land bereits in die Wege geleiteten Maßnahmen.

Alle Menschen in Baden-Württemberg müssen sicher sein und sich auch subjektiv sicher fühlen können. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, unabhängig von ihrer persönlichen Situation und ihren finanziellen Verhältnissen umfassend vor Kriminalität geschützt zu werden. Dies gilt natürlich auch für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge, die sich leider zunehmend fremdenfeindlichen, rechtsextremen Übergriffen ausgesetzt sehen.

Die SPD-Landtagsfraktion steht für die öffentliche Sicherheit in einem starken Staat ein, der sich den Schutz vor Kriminalität und Gewalt und die Bekämpfung von deren Ursachen auch in den kommenden Jahren zu einer vorrangigen Aufgabe macht.

Konsequentes polizeiliches Handeln

Wir begrüßen die Maßnahmen von Innenminister Reinhold Gall, insbesondere:

  • Verstärkung der Polizei nach der Schwächung durch das Streichen von 1000 Stellen durch die schwarz-gelbe Vorgängerregierung. Der Innenminister hat in einem direkten Sieben-Jahres-Vergleich (2005-2011 vs. 2012-2018) insgesamt rund 3.000 Polizisten/innen mehr eingestellt als die Vorgängerregierung. Während unserer Regierungsverantwortung wurden und werden somit insgesamt rund 7.400 Polizeianwärter eingestellt, so viele wie noch nie in der Geschichte Baden-Württembergs. Diese Rekordeinstellungen bei der Polizei werden wir in der kommenden Legislaturperiode verstetigen;
  • Einführung der sogenannten BodyCam. Der offene Einsatz körpernah getragener Videokameras soll die Übergriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte reduzieren und gleichzeitig strafbare Handlungen beweiskräftig dokumentieren;
  • Fortsetzung der bewährten Sicherheitskooperation zwischen Polizei und Bundespolizei, vor allem durch Präsenzstreifen an Bahnhöfen und im öffentlichen Personennahverkehr;
  • Stärkung der mobilen Videoüberwachung durch die Polizei bei großen Veranstaltungen und Ansammlungen;
  • Konsequente Durchsetzung von Platzverweisen;
  • Lageorientierte Bereitstellung von zusätzlichen Interventionskräften.

Das Land lässt die Kommunen bei der Beseitigung von unsicheren öffentlichen Räumen (sogenannte Angsträume) nicht allein. Wir werden dazu in der nächtsten Legislaturperiode ein Sonderprogramm auflegen.

Gewaltdelikte durch schärferes Sexualstrafrecht ahnden

Es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass sich Frauen in der Öffentlichkeit ebenso sicher und selbstverständlich frei bewegen können wie Männer. Deshalb verurteilen wir sexuelle Übergriffe auf Frauen wie in der Silvesternacht in Köln oder anderen Städten auf das Schärfste.

Gemeinsam mit Justizminister Rainer Stickelberger unterstützen wir ausdrücklich die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegten Ergänzungen des bisherigen strafrechtlichen Schutzniveaus im Sexualstrafrecht. Es kann nach unserer festen Überzeugung zum Beispiel nicht sein, dass „Begrapschen“ oder „Betatschen“ von Frauen ohne Gewaltanwendung oder Drohung bislang in der Regel nur als Beleidigung gewertet wird und nicht in jedem Fall strafbar gewesen ist. Demütigende Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung müssen konsequent verfolgt und sanktioniert werden können. Künftig sollen sexuelle Übergriffe auch ohne Gewaltanwendung oder Bedrohung grundsätzlich strafbar sein, wenn sie unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes oder der Furcht des Opfers vor Gewalt erfolgen.

Klar ist aber auch, es gibt kein Sonderstrafrecht für Ausländer. Das Strafrecht gilt unterschiedslos für Ausländer und Deutsche, für Flüchtlinge und Nichtflüchtlinge. Vor dem Strafgesetz sind alle gleich.

Wir dürfen aber nicht nur an die Bestrafung der Täter denken, sondern müssen uns auch um die Opfer kümmern. Schon vier von zehn Frauen in Deutschland waren mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt. Daher unterstützen wir den von Sozialministerin Katrin Altpeter vorgelegten und von der Landesregierung verabschiedeten „Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“. Dieser nimmt nicht allein die häusliche Gewalt in den Blick, sondern auch sexuelle Gewalt, Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsverheiratung. Für die Umsetzung der Maßnahmen des Landesaktionsplans haben wir insgesamt rund 3,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Leichtere Ausweisung von Straftätern durch verschärftes Ausländerrecht

Wir unterstützen den Weg von Innenminister Reinhold Gall, Abschiebungen und freiwillige Rückführungen  konsequent zu vollziehen. Insbesondere müssen Kriminelle zur Rechenschaft gezogen werden – gerade zum Schutz der vielen Flüchtlinge, die sich nichts haben zu Schulden kommen lassen.

Wir begrüßen daher den gemeinsamen Vorschlag des Bundesjustizministers und des Bundesinnenministers zur erleichterten Ausweisung von Straftätern.

Künftig liegt beispielsweise ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Ausländer wegen vorsätzlich begangener Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt wurde. Anders als bisher kommt es bei diesen Delikten nicht mehr auf die Dauer der Freiheitsstrafe an. Einem Asylsuchenden, der Straftaten begeht, wird künftig noch konsequenter die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt.

Parallel zu dieser Initiative gilt es, die faktischen Abschiebehindernisse durch bilaterale Verhandlungen mit den jeweiligen Herkunftsländern zu überwinden – wie dies mit den sicheren Herkunftsstaaten auf dem Balkan bereits erfolgt ist.

Wir stehen dazu, dass auch Kriminelle, denen in ihren Heimatländern Folter oder Tod drohen, wie bislang schon konsequent nach deutschem Recht bestraft werden und diese Strafe auch hier verbüßen müssen.

Demokratische Wertevermittlung fester Bestandteil der Integration

Damit die Integration von Flüchtlingen gelingen kann, müssen wir bereits in der Erstaufnahme ansetzen. Dies gilt zum einen bei den Einrichtungen für Erstaufnahme und den vorläufigen Unterbringungen, zum anderen bei der Vermittlung von freiheitlichen, demokratischen Werten unserer Gesellschaft. Integrationsministerin Bilkay Öney hat dies von Anfang an bei unserer Konzeption der Flüchtlingsaufnahme im Blick gehabt.

Aus diesem Grunde haben wir eigene Sicherheitskonzepte für die einzelnen Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen unseres Landes umgesetzt und lassen diese in Abstimmung mit den vom Land bestellten Sicherheitsbeauftragten, mit der Polizei, den eingesetzten Sicherheitsdiensten und den Betreibern kontinuierlich weiterentwickeln.

Wir haben massiv die Sozial- und Verfahrensbetreuung in der Erstaufnahme ausgebaut und wollen einen Schlüssel von 1:100 bei der Betreuung der Flüchtlinge erreichen. Durch die Festschreibung der Mittel für die Flüchtlingssozialarbeit im Flüchtlingsaufnahmegesetz sichern wir ebenso eine Betreuung in der vorläufigen Unterbringung. Fester Bestandteil jeder Beratung in unseren Erstaufnahmeeinrichtungen ist die Vermittlung der freiheitlichen, demokratischen Werte unserer Gesellschaft.

Wir wissen, dass die Menschen feste Ansprechpartner für ihre Sorgen rund um die Erstauf-nahme brauchen, deswegen haben wir sowohl auf Landesebene als auch auf Ebene der Regierungspräsidien unabhängige Ombudspersonen ernannt. Sie agieren als Mittler und Mediatoren zwischen Verwaltung und Bürgerschaft.

Wir wissen um die Bedeutung der Koordination der Flüchtlingsintegration vor Ort. Deswegen fördern wir allein in 2016 die Einrichtung von Flüchtlingsbeauftragten auf kommunaler Ebene mit 13,2 Millionen Euro.

Doch wir müssen über das Bestehende hinausgehen:

Wir werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen standardmäßig Kurse zum gesellschaftlichen Zusammenleben und zu unseren demokratischen Werten in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung in den wichtigsten Herkunftssprachen anbieten.

Die Öffnung der Integrationskurse für Menschen mit sehr guter Bleibeperspektive war ein wichtiger Schritt, doch wir müssen eine weitere Öffnung für jene Personen erreichen, die über eine gute Bleibeperspektive verfügen. Des Weiteren müssen wir die verpflichtende Teilnahme erweitern und die Inhalte stärker akzentuieren. Bis eine bundesgesetzliche Rege-lung erreicht wird, wollen wir auf Landesebene bereits vorangehen.

Flüchtlingsstrom nach Europa begrenzen und steuern

Es ist höchste Zeit, dass in Europa alle Mitgliedsstaaten der EU Verantwortung übernehmen, damit die Flüchtlinge zahlenmäßig gerecht verteilt werden. Unterstützung aus Mitteln der EU muss daran geknüpft werden, dass die Mitgliedsstaaten ihren Verpflichtungen in der Flüchtlingspolitik gerecht werden. Eine Begrenzung und Steuerung des Zustroms nach Europa ist unabdingbar, andernfalls stoßen auch Deutschland und seine Bundesländer an eine Belastungsgrenze.

Wir wollen die Sicherheit der EU-Außengrenzen mit Hilfe eines EU-Grenzschutzes gewährleisten. Die Krisenregionen vor allem im Nahen und Mittleren Osten benötigen mehr Hilfe, damit dort die Lebensbedingungen besser werden.

Es ist deshalb gut, dass Europaminister Peter Friedrich eine Partnerschaft mit der Provinz Dohuk im Nordirak angestoßen hat. Das Land leistet dort mit 2,5 Mio. Euro gleichsam Flüchtlingshilfe vor Ort. Gefördert wird zunächst die Infrastruktur in den Camps. Die Menschen sollen wieder eine Lebensperspektive in ihrer Heimat bekommen.

Das Land unterstützt ferner die Stadt Aalen bei ihrem Projekt, in ihrer türkischen Partnerstadt Antakya syrischen Flüchtlingskindern Schulunterricht zu ermöglichen.

Wer dennoch fliehen muss, soll nicht mehr lebensgefährliche Schlepperrouten wählen müssen, sondern über Kontingente auf sicheren Wegen nach Europa kommen.

 

Reutlingen, 13. Januar 2016

Homepage Hans-Peter Storz, SPD-Landtagsabgeordneter für Singen, Hegau, Stockach

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